Rehasport mit ärztlicher Verordnung

Wer kann Rehabilitationssport nutzen?

  • Menschen mit Einschränkungen.

  • Personen, die von einer Behinderung bedroht sind.

  • Menschen mit chronischen Krankheiten, z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder nach einer Krebserkrankung.

Nach einer Rehamaßnahme durch die Rentenversicherung oder auch die Krankenkasse, kann von dort aus Rehasport verordnet werden. Weiterhin kann jeder Orthopäde, Hausarzt, Kardiologe etc. eine Verordnung für Rehasport ausstellen.


Verordnungen nach Rehamaßnahmen durch die Rentenversicherung müssen nicht separat genehmigt werden.


Verordnungen von Ärzten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, müssen vor Beginn des Rehasports bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.


Mit der Genehmigung kann dann ein Termin im Büro der BSG Lengerich e. V. vereinbart werden. Hier werden die Teilnehmenden bei der Auswahl der Gruppen beraten.